Die Sommerferien beginnen heute, ein Grund zur Freude auf schulfreie Tage, Urlaub, Erholung, Ausspannen bei demnächst auch wieder sommerlichem Wetter. Es war politisch ein aufregender Juli, der mit der abgesagten Verfassungsrichterwahl für Furore sorgte, dann mit schlechten Zahlen aus der Automobilbranche die Sorgen um den Arbeitsplatzverlust steigerte und schließlich in der Beilegung des Zollstreits gipfelte, dessen Auswirkungen uns alle belasten werden.
Dabei wurde ein Thema jedoch kaum beachtet, das für uns persönlich und unsere Gesellschaft ein wichtiger Grundpfeiler ist: Unsere Freiheit
Am Mittwoch, 16. Juli 2025, hat unser Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um im Zuge der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Teile unserer im Grundgesetz verankerten Grundrechte einzuschränken. Begründung: Die WHO und die Vertragsstaaten sollen schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit reagieren können.
Diese Grundrechtseinschränkungen sind in Artikel 2 des aktuellen Gesetzesentwurfes (Seite 4) enthalten, der es in sich hat:
- Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
- Einschränkung der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
- Einschränkung des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)
- Einschränkung der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Die Väter unseres Grundgesetzes hatten sich bestimmt etwas dabei gedacht, als sie z. B. im Absatz zur Handlungsfreiheit und Freiheit der Person geschrieben hatten, dass in diese Rechte nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden darf. Ob sie sich allerdings damals hätten vorstellen können, dass unsere Grundrechte eingeschränkt werden wegen vermeintlicher gesundheitlicher Gefahren, die ein einzelner Mensch ohne Rechtfertigung als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausrufen kann, das ist zu bezweifeln.
Unsere Regierung scheint dies jedoch so durchsetzen zu wollen. Die Frist zur Ablehnung der IGV ist am 19. Juli 2025 ausgelaufen. Während andere Staaten ihre Bürger vor Willkür schützen wollen, die USA haben ihre WHO-Mitgliedschaft zum 22.01.26 gekündigt und die IGV abgelehnt, Argentinien will dem Austritt folgen, Italien hat widersprochen, Österreich fristgerecht Einspruch eingelegt, bleibt unsere Regierung auf Kurs und erhöht den Einsatz für die WHO in dreistelliger Millionenhöhe.
Das vergrößerte Werk bei Halle zur Herstellung von mRNA-Injektionen wurde am 3. Juni 2025 beklatscht und eingeweiht, die Aufarbeitung und Offenlegung der negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen vor allem der mRNA-Injektionen hinkt dagegen weit hinterher. Praktisch wäre es gewesen, wenn auch noch eine Verfassungsrichterin gewählt worden wäre, die, anstatt die Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen, mit der Pflicht zur Impfpflicht alle legalen Mittel des Widerspruchs schon im Keim erstickt hätte. Bis auf diese Kleinigkeit ist unsere Regierung aber auf Linie, um einer NGO namens WHO die Weisungsbefugnis über die Behandlung einer weltweit auftretenden Grippe oder anderer Erkrankungen mit möglicherweise drakonischen Maßnahmen zu überlassen.
Im ÖRR wurde dieses Gesetz mit seinen brisanten Auswirkungen bislang nicht thematisiert, dabei geht es doch um unsere Grundrechte. Sollte das nicht aufgenommen, abgewogen und vor allem einem öffentlichen Diskurs zugeführt werden? Offensichtlich nicht.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat als einen Grundpfeiler FREIHEIT in seiner Ausrichtung. Unsere im Grundgesetz verankerte Freiheit muss geschützt werden vor Einschränkungen, die aus Verträgen mit Dritten und Vorschriften Dritter resultieren. Denn sonst kann durch die Hintertür auch eine Impfpflicht beschlossen werden, die dann rechtlich abgesichert ist, ganz abgesehen von den bestehenden Gesetzen, die jederzeit wieder „scharf“ geschaltet werden können.
Wir sagen:
NEIN zu diesem übergriffigen Gesetzentwurf.
NEIN zu einer WHO, deren Präsident nicht vom Souverän demokratisch gewählt wurde.
NEIN zu einer WHO, deren Finanzierung und Ausrichtung nicht transparent ist.
NEIN zu den IGV, die uns Grundrechte kosten und uns die Freiheit nehmen können.
Nachfolgend zitieren wir den Schlussteil der übersetzten gemeinsamen Erklärung und Ablehnung der IGV von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. und US-Außenminister Marco Rubio:
„Unsere Behörden haben sich klar geäußert und werden dies auch weiterhin tun: Wir werden bei allen unseren Maßnahmen die Interessen der Amerikaner in den Vordergrund stellen und keine internationalen Maßnahmen tolerieren, die die Meinungsfreiheit, die Privatsphäre oder die persönlichen Freiheiten der Amerikaner beeinträchtigen. Diese Änderungen bergen die Gefahr einer ungerechtfertigten Einmischung in unser nationales Hoheitsrecht, Gesundheitspolitik zu gestalten. Wir sind stolz darauf, gemeinsam dafür gesorgt zu haben, dass die Gesundheitspolitik weiterhin von den Werten und dem Willen des amerikanischen Volkes bestimmt wird und nicht von nicht gewählten globalen Akteuren.“
Petra Hackl
Stellv. Landesvorsitzende Baden-Württemberg
Quellen:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
https://www.wacker.com/cms/de-de/press-and-media/press/press-releases/2024/detail-234176.html
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/argentinien-who-austritt-100.html
https://www.hhs.gov/press-room/secretary-kennedy-rubio-reject-ihr-amendments-joint-statement.html