Ihre Spendenmöglich­keiten

Herzlichen Dank, dass Sie Bündnis Deutschland unterstützen wollen.

ÜBERWEISUNG

Kontoinhaber:
Bündnis Deutschland Landesverband Baden-Württemberg

IBAN:
DE83 6665 0085 0005 3844 35

BIC:
PZHSDE66XXX

Institut:
Sparkasse Pforzheim Calw

Verwendungszweck:
Spende [Vorname + Name + vollständige Anschrift + ggf. Mgl.-Nr.]

§ Rechtliches

Am effektivsten helfen Sie uns bei der Umsetzung unserer Ziele durch die Beachtung folgender Punkte:
diese dienen der Absicherung der steuerlichen Auswirkungen für Sie und gleichzeitig der Reduzierung unseres Aufwands.
Bei gemeinsamen Spenden beider Kontoinhaber von Gemeinschaftskonten muss die Spendenhöhe bzw. der Spendenanteil der einzelnen Person eindeutig angegeben werden, da die Aufteilung nicht von Bündnis Deutschland vorgenommen werden darf.

Bei Spenden für unterschiedliche Parteigliederungen wären getrennte Überweisungen am effektivsten.

Bei zweckgebundenen Spenden sollte die Bezeichnung des Zwecks nicht zu eingrenzend sein, da dann eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist (Beispiel: „Spende für Werbung“ statt „Spende für Aufkleber“).

Spenden von Geschäftskonten werden mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen dem Geschäftsbetrieb zugeschrieben.

Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

Im ersten Quartal, meist im Januar, des folgenden Jahres erhalten Sie von Bündnis Deutschland eine Zuwendungsbestätigung.

Steuerliche Hinweise

Natürliche Personen können ihre Zuwendungen an politische Parteien (z.B. Spenden) in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Nach § 34g EstG werden für die ersten 1 650 € genau 50 % der zugewendeten Summe von der Steuer­schuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beträge können bis zur Höhe von 1 650 € nach § 10b EstG in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die genannten Beträge.

Datenschutz / Veröffentlichung nach PartG

Die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben ist für Sie als Spender und für Bündnis Deutschland als Partei von höchster Bedeutung. Besonders die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Parteiengesetzes (PartG, siehe: www.gesetze-im-internet.de/partg/PartG.pdf) sind an dieser Stelle zu erwähnen.

Nach PartG wird die Gesamthöhe der Zuwendungen einer natürlichen Person an Bündnis Deutschland (alle Gliederungen), wenn diese in einem Kalenderjahr 10 000 € übersteigt, unter Angabe des Namens und der Anschrift im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, verzeichnet. Spenden von im Einzelfall über 50 000 € müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden und werden von diesem zeitnah – in der Regel innerhalb weniger Tage – als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Diese Aussagen gelten in gleicher Weise für juristische Personen.

Diese Angaben nach bestem Wissen erstellt worden, sind aber weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte per E-Mail (schatzmeister@buendnis-bw.de) an den Schatzmeister im Landesvorstand Baden-Württemberg.